Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
UC Miracles UG (Haftungsbeschränkt)
1. Allgemeines und Wirksamkeit dieser AGB
Die Lieferungen und Leistungen der Firma UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) erfolgen ausschließlich gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) und sind nur wirksam, soweit sie diesen Bedingungen nicht entgegenstehen. Diese Verkaufsbedingungen werden spätestens mit Annahme der Lieferung oder Leistung Vertragsbestandteil. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Aufhebung, Änderung oder Rechtsunwirksamkeit einer dieser Bestimmungen unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Angebote
Angebote der UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) sowie die dazugehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsangaben, sind unverbindlich. Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) bestätigt werden. Erstangebote werden grundsätzlich kostenlos abgegeben.
3. Entwurfsrechte
Die UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) behält sich das alleinige Eigentums- und Urheberrecht an Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschlägen und Entwürfen vor. Diese Unterlagen dürfen nicht kopiert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Unterlagen zurückzugeben und insbesondere digitale Dokumente unwiderruflich zu löschen und dabei keine Kopien, Abschriften oder sonstige Aufzeichnungen zurückzuhalten, wenn kein entsprechender Vertrag zustande kommt.
4. Bestellungen
Alle schriftlich oder telefonisch erteilten Bestellungen entsprechend dem erteilten Angebot sind für die UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) verbindlich. Nachträgliche Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nach dem Ermessen von UC Miracles UG (Haftungsbeschränkt) technisch umsetzbar sind und zusätzliche aufgrund der Änderungen entsprechend anfallende Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Zahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen, falls begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen.
5. Kundenpflichten vor und während der Durchführung des Auftrags
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zur Durchführung des Auftrags unverzüglich mitzuteilen.
6. Abtretung und Verpfändung
Eine Abtretung oder Verpfändung der Rechte aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der UC Miracles UG (haftungsbeschränkt).
7. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ab Lager, zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten werden bei Bedarf gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Bei Bestellwerten unter 20,- Euro wird eine Bearbeitungspauschale von 5,- Euro berechnet.
8. Versand und Gefahrenübergang
Die Wahl des Versandweges erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der UC Miracles UG (haftungsbeschränkt). Der Kunde trägt die Gefahr für alle zurückgeschickten Lieferungen während des Rücktransportes sowie für die entsprechend angemessene Verpackung während des Hin- und Rücktransportes.
9. Abweichung des Leistungsinhalt
Offensichtliche Mängel oder Fehler sind der UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Irrtümer, Druck- und Schreibfehler in der Auftragsbestätigung verpflichten UC Miracles UG (Haftungsbeschränkt) nicht. Konstruktions- und Formänderungen werden bis zur Fertigstellung des Kaufgegenstandes von uns vorbehalten und werden von uns unverzüglich mitgeteilt. Unsere Angaben - auch die in Katalogen und Prospekten enthaltenen - über Gewichte, Dimensionen, Geschwindigkeiten, Zahlen, Lieferzeiten usw. sind nur als annähernd zu betrachten und unverbindlich, es sei denn, dass wir in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführt haben, dass die Leistungsangaben, die Maßangaben oder die Lieferzeiten verbindlich sind.
10. Lieferzeit, Liefer- und Montageverzögerungen
Die Lieferfrist beginnt mit der Bestätigung der Bestellung der UC Miracles UG (Haftungsbeschränkt) beim Hersteller . Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen entbinden die UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) von der Einhaltung der Lieferzeit.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist sofort oder nach schriftlicher Absprache innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen erhoben werden. Bei Überschreitungen von Zahlungsterminen sind wir berechtigt, bei Wahrung angemessener Fristen mit der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von 4,- Euro und mit der dritten Mahnung eine weitere Mahngebühr von 8,- Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von 2,5% des Netto-Rechnungsbetrages zusätzlich zu fordern.
12. Annahmeverzug oder Nichtabnahme
Verzögert sich die Annahme durch den Kunden, können Lagerkosten in Rechnung gestellt werden. Die UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
13. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferten Gegenstände pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Anmerkung: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die gelieferten Gegenstände zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt widerruflich den Käufer, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Verhält sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Käufer die Herausgabe der gelieferten Gegenstände zu verlangen, sofern der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Dies gilt nicht, sofern eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist der Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Verkäufer. Wird der gelieferte Gegenstand mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum des Verkäufers stehen, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstands zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Werden die gelieferten Gegenstände mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Gegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an. Der Käufer wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für den Verkäufer verwahren.
14. Sicherungs- und Mitteilungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufgegenstände und in angemessener Art und Weise gegen Schäden zu versichern und Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
15. Ggf. zusätzlich: Widerrufsrecht und Rücksendungen
Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. Rücksendungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von UC Miracles UG (haftungsbeschränkt) möglich. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, sofern die gelieferte Ware der Bestellten entspricht.
16. Rügeobliegenheit
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich und spätestens nach 5 Tagen, sowie zunächst verdeckte Mängel unverzüglich schriftlich und spätestens nach 5 Tagen nach Entdeckung der UC Miracles UG (Haftungsbeschränkt) mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mangelfrei.
17. Gewährleistung und Beschränkung
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die vor Gefahrenübergang entstanden sind. Die Haftung für Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder Montage ist ausgeschlossen.
18. Pflichten des Kunden in Gewährleistungsfällen
Bei Feststellung eines Mangels ist uns dieser unverzüglich, spätestens nach 5 Tagen, zu melden. Der Kunde hat uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben.
19. Ausschluss der Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder Montage sowie bei nicht Einhalten der Meldefrist.
20. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
21. Schadensersatzansprüche gegen UC Miracles UG (haftungsbeschränkt)
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit vorliegt. Bei Sach- und Vermögensschäden, welche durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
22. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Sitz der UC Miracles UG (haftungsbeschränkt).
UC Miracles UG (haftungsbeschränkt)
Petershausen, den 08.03.2024
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